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Einreisebestimmungen USA für deutsche Staatsangehörige

Welche Dokumente werden benötigt?


Dokumente:
- gültiger, maschinenlesbarer Reisepass
- ESTA-Reisegenehmigung oder Visum

Reisedokumente / Visum

Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am „Visa Waiver“ Programm der USA teil
und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu
einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen,
regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind
oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht
verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
mit einer regulären
Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
ein Rück- oder
Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in
diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf),
gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA,
vorweisen können und
im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind
(„Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-),
siehe unten stehende Erläuterungen).
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg
von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich.
Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines
Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver
Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. 
Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g.
Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich –
zum Beispiel wenn Sie:

vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen
(auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten,
z.B. Journalisten),
den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),

an einem Austauschprogramm teilnehmen, eine Forschungsarbeit durchführen,

in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen
(z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)

keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende
Erläuterungen).
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte
Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt und soll dem
Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
– etwa, wenn sich Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert –
ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind:
In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des
Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen
müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx".
Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt,
dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Ok
Faustregel: Zur visumfreien Einreise
in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen alle
regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe
(sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch
die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe,
die einen Chip enthalten).
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens
ein Jahr gültigen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.
Kinderreisepässe werden
zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006
ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten.
Falls Ihr Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten
Kinderreisepass oder gar noch einen Kinderausweis besitzt, sollten Sie rechtzeitig
vor der Reise einen regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepass für Ihr
Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Das Visum ist bei der

zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.

Reisedokumente / Visum

Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am „Visa Waiver“ Programm der USA teil
und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu
einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen,
regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind
oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht
verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
mit einer regulären
Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
ein Rück- oder Weiterflugticket
(welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern -
nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig für den Zeitraum
von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
im Besitz
einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind
(„Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-,
siehe unten stehende Erläuterungen).
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg
von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich.
Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung
der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen
Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise
trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die
USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich
ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen
(auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten,
z.B. Journalisten),
den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),

an einem Austauschprogramm teilnehmen, eine Forschungsarbeit durchführen,

in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen
(z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)

keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende
Erläuterungen).
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte
Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt und soll dem
Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
– etwa, wenn sich Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert –
tober!)

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“
Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via
Internet unter  https://esta.cbp.dhs.gov
eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel
Authorization
“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro)
ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen
innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muß
auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

- Wechsel des Reisepasses

- Änderung des Namens

- Wechsel der Staatsangehörigkeit

- Wechsel des Geschlechts

Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder
nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite).

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren
Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller -gemäß Auskunft
des zuständigen Department of Homeland Security (DHS)- innerhalb kurzer Zeit eine Antwort.
Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen.
Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden.
Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige
US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen
ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit
mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei
Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren
(wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende
Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil,
dass das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular
mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf
der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen
des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung
der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden
und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen
entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der
US-Grenze komme.
Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie in deutscher
Sprache auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta.html

und

http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta-faqs.html


Informationen in englischer Sprache sind unter

http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/

verfügbar.

Hinweis: Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis
für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den
ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA kostenpflichtig
zum Download anbieten. Es ist daher empfehlenswert, für einen
Zugang zu ESTA den offiziellen Link (https://esta.cbp.dhs.gov) direkt in das
Internetbrowserfenster einzugeben. Die auf dieser offiziellen Seite enthaltenen Informationen
liegen in mehreren Sprachversionen vor und sind umfassend.
Die Nutzung von ESTA ist gebührenfrei.

Hinweis: Falls Sie versehentlich einen fehlerhaften ESTA-Antrag abgesandt haben,
rät das Department of Homeland Security, einen weiteren Antrag mit den korrekten
Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel überschrieben werde.
Sollte dies nicht zutreffen, wird empfohlen, eine erläuternde e-mail an
cbp.esta@dhs.gov zu senden. Ihre Angaben werden dann manuell überprüft und
der fehlerhafte Antrag ggf. gelöscht. Anschließend können Sie einen neuen Antrag absenden.
Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft Berlin:
www.us-botschaft.de (auf deutsch) oder
www.usembassy.de (auf englisch).

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach
Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security wenden, das ein
„Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“ unter www.dhs.gov/trip eingerichtet hat,
das die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im
Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen
ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen
Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe erbitten.
Deutsche Staatsangehörige,
die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern
wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise
in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für
U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig
vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

 

 

 


Quelle:
Auswärtiges Amt, alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich Änderungen und sind ohne Gewähr.